Batterie Entsorgung
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der
nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder
Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten
Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche
Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich
verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden
kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im
Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur
Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als
Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend
frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager
unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Elepi GmbH
Am Wenigerflur 22
54498 Piesport
2.
Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist
darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als
0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei
enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische
Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für
Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“
3. Starterbatterien Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig.)